Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG)

0. Präambel, Begriffs­bestimmungen

- Auftragnehmer (AN): Paul Felix Bär, Wrangelstraße 15a, 24937 Flensburg, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „mietprozesse.de“.
- Auftraggeber (AG): Jede natürliche oder juristische Person, die bei Vertragsabschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Der AN schließt ausschließlich B2B‐Verträge; § 312k BGB findet keine Anwendung.
- Leistungen: Sämtliche vom AN angebotenen Digitalisierungs-, Marketing- oder Beratungs­leistungen, insbesondere (a) Einrichtung der Vermietsoftware Rentware, (b) Web- und Landing-Page-Erstellung mit Onepage.io, (c) Werbekampagnen (z. B. Meta Ads), (d) Schulungen, Support, Wartung, Content-Produktion.
- Vertrag: Individualangebot (PandaDoc) + diese AGB + etwaige schriftliche Leistungs­beschrei­bungen; ranghöchste Regelung ist das Individualangebot. Mündliche Zusagen aus aufgezeichneten Videokonferenzen gelten nur, wenn sie im Angebot wörtlich oder per schriftlichem Nachtrag bestätigt sind.

1. Vertragsabschluss

- Das PandaDoc-Angebot enthält einen klickbaren Link auf diese AGB. Mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) oder schriftlicher Annahme kommt der Vertrag zustande.
- Angebote sind 14 Kalendertage verbindlich.
- Der AN behält sich vor, den Vertrag auf eine noch zu gründende Mietprozesse GmbH oder einen sonstigen Rechtsnachfolger zu übertragen. Der AG erklärt hierzu bereits jetzt seine Zustimmung (§ 415 Abs. 1 BGB).

2. Leistungsumfang, Change-Requests

- Umfang, Zeitplan (z. B. 14-tägiges Setup) und Vergütung der beauftragten Pakete ergeben sich aus dem Individualangebot.
- Erweiterungen erfolgen ausschließlich auf Basis schriftlicher Change-Requests des AG. Der AN unterbreitet hierzu ein Zusatzangebot zu Paketpreisen; Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
- Für Fremdleistungen (Stockbilder, Dritt-Plugins u. a.) wird nur ein „Best-Effort“ geschuldet; eine Rechts- oder Lizenzprüfung durch den AN erfolgt nicht.

3. Mitwirkungspflichten des AG

- Der AG stellt alle für das Projekt benötigten Inhalte und Zugänge fristgerecht bereit, insbesondere
- Maschinen- & Preislisten, Branding-Assets, Domain- oder DNS-Zugänge, Werbe-Accounts, Budget­freigaben, Teilnahme an Schulungen und Jour-fixe-Terminen.
- Eskalations­modell bei Nichterfüllung:
- Stufe 1: schriftliche Erinnerung nach 5 Kalendertagen.
- Stufe 2: Projektpause nach weiteren 9 Kalendertagen; der AN darf bis dahin erbrachte Leistungen sofort abrechnen. Für den Wiederanlauf fällt eine Re-Start-Gebühr von mindestens 1 000 € bzw. 10 % des Auftragswertes an, zahlbar zu 50 % vor Wiederaufnahme.
- Stufe 3: außerordentliche Kündigung durch den AN nach 30 Kalendertagen; offene Vergütungen werden sofort fällig.
- Zeitpläne verlängern sich um die Dauer der Verzögerung zzgl. einer Projekt-Resourcing-Pufferzeit von 10 Arbeitstagen.

4. Vergütung, Zahlungsbedingungen

- Einrichtungsgebühren sowie vereinbarte Anzahlungen sind sofort nach Rechnungs­zugang fällig. Retainer sind jeweils im Voraus zu Beginn des Abrechnungsmonats zu zahlen.
- Zulässige Zahlungswege: SEPA-Lastschrift, Kreditkarte, Stripe, PayPal, Überweisung. Bei Lastschrift­rück­gabe trägt der AG die Bankgebühren + 40 € Pauschale (§ 288 Abs. 5 BGB).
- Bei Verzug gelten 9%-Punkte über Basiszins sowie 40€ Mahnpauschale.
- Der AN kann Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich fälliger Beträge zurückbehalten.

5. Abnahme, Gewährleistung

- Der AN stellt Setup-Ergebnisse (Website, Rentware-Instanz usw.) in einem Übergabetermin vor oder verschickt einen Abnahme-Link.
- Der AG hat binnen 7 Kalendertagen schriftlich Mängel mitzuteilen; andernfalls gilt die Leistung als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB).
- Der AN erhält zwei Nachbesserungs­versuche. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, solange die Nachbesserung nicht endgültig fehlgeschlagen ist.

6. Nutzungsrechte

- Alle Arbeits­ergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des AN. Der AG erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht erst nach vollständigem Zahlungseingang.
- Der AN erhält ein unwiderrufliches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Recht, Logos, Screenshots, Erfolgskennzahlen und – nach Projektende – kurze Video-Testimonials des AG als Referenz zu nutzen. Verweigert der AG das Testimonial aus von ihm zu vertretenden Gründen, schuldet er eine angemessene Kompensations­pauschale von 3 000 €.
- Für von Dritten gelieferte Inhalte (Stockfotos etc.) haftet der AG; der AN ist insoweit von sämtlichen Ansprüchen freigestellt.

7. Haftung

- Der AN haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf das 100 %ige Netto­honorar des jeweiligen Einzelauftrags oder 25 000 €, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.
- Die Haftungs­begrenzung gilt auch zugunsten gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter und Subunternehmer des AN.
- Eine Erfolgsgarantie (z. B. Mindest-Leads, ROAS) wird ausdrücklich nicht übernommen.

8. Vertragslaufzeit, Kündigung

- Betreuungsverträge haben die im Angebot vereinbarte Erstlaufzeit (3 / 6 / 12 Monate). Sie verlängern sich stillschweigend jeweils um dieselbe Laufzeit, wenn sie nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Laufzeitende schriftlich gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Nach Vertragsende kann der AG einen Wartungsvertrag zu 50 % des ursprünglichen Auftrags­werts, zahlbar in 12 Monatsraten, abschließen. Nimmt er das Angebot nicht an, überträgt der AN sämtliche Kunden-Accounts; laufende Dritt­kosten gehen dann vollständig auf den AG über.

9. Subunternehmer, Geheimhaltung

- Der AN darf geeignete Subunternehmer ohne Namens­nennung einsetzen; die Haftung bleibt beim AN.
- Beide Parteien verpflichten sich, Betriebs- und Geschäfts­geheimnisse vertraulich zu behandeln.

10. Datenschutz

- Für Verarbeitung personenbezogener Daten wird auf Anfrage eine separate Auftrags­verarbeitungs­verein­barung (DPA) geschlossen.
- Der AN ist berechtigt, Kontaktdaten des AG zur Pflege der Geschäfts­beziehung und für eigene Marketing­zwecke im Rahmen des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zu speichern.

11. Drittsoftware & Kosten

- Sofern im Angebot nicht anders geregelt, übernimmt der AN maximal die ersten 3 Monate bzw. bis zu 600 € der Rentware-Gebühren. Danach trägt der AG die laufenden Kosten selbst.
- Preis- oder API-Änderungen bei Dritt­anbietern begründen keinen Anpassungs- oder Kündigungsanspruch des AG.

12. Streitbeilegung, Gerichtsstand, Recht

- Vor Einleitung gerichtlicher Schritte verpflichtet sich jede Partei, an einer außergerichtlichen Mediation teilzunehmen (Frist: 30 Tage ab schriftlicher Streit­mitteilung).
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hamburg. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13. Schlussbestimmungen

- Sollten einzelne Klauseln ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel.
[STAND: 12.06.2025]